Die Immobilienbewertung ist ein äußerst wichtiger und notwendiger Vorgang, ohne den es schwierig ist, mit ihrer Immobilie (Kauf, Verkauf, Belastung) zu handeln.
Die Bewertung von Immobilien, von Eigentum ist ein neutraler Begriff, der dem durchschnittlichen Laien nichts sagt. Aber gleichzeitig kommt jeder, der zumindest ansatzweise mit dem Immobilienmarkt in Berührung kommt, und erst recht ein Akteur auf diesem Markt ist, in keiner Weise ohne ihr aus.
Sie ist gesetzlich im Liegenschaftsbewertungsgesetz, in der Ö-Norm B1802 und international im „red book“ der RICS geregelt.
Eine unabhängige Immobilienbewertung ist also eine gewissenhafte, umfassende, gründliche Studie, eine sehr detaillierte Analyse eines Immobilienobjekts – eines Gebäudes, Hauses, Penthouses, einer Wohnung, oder eines Grundstücks, um seinen tatsächlichen Marktpreis zu erhalten.
Als Ergebnis von Sachverständigenmaßnahmen aller Art wird in der Regel ein Gutachten eingeholt. Ein solches Dokument erhält Rechtsstatus, wenn die Bewertung in Übereinstimmung mit geltendem Recht durchgeführt wird und alle Dokumente eindeutig gemäß anerkannten Methoden und internationalen Standards erstellt wurden.
Ein solcher Bericht wird normalerweise erstellt, beglaubigt durch die Unterschrift eines zertifizierten Gutachters, des oder zertifizierten Unternehmens, welches diese Maßnahmen tatsächlich durchgeführt hat. Der Bericht ist eine Garantie dafür, dass der Betreiber des Immobilienmarktes sowie jede Person, die mit Immobilien handelt, die derzeit genaueste Bewertung erhält.
Die Hauptvoraussetzungen für professionelles Assessment sind die kontinuierliche Verbesserung der Methoden und Methoden zur Durchführung von Assessment-Aktivitäten. Aus diesem Grund verwenden Fachleute bei ihrer Arbeit, weitgehend basierend auf diesen Realitäten, ausschließlich die modernsten Methoden und Empfehlungen bei der Bewertung, nämlich: bei der Bestimmung des wahren Werts des zu bewertenden Objekts.
Was ergibt die Schätzung des realen Wertes einer Immobilie? Nur so kann sich der Eigentümer ein echtes Bild machen, wenn er den gewünschten Verkaufspreis oder die Miete der Immobilie festlegt.
Es gibt jedoch eine Reihe von Fällen, in denen auf eine obligatorische Bewertung grundsätzlich nicht verzichtet werden kann. Zum Beispiel,
• bei der Bank bei der Kreditaufnahme,
• beim Finanzamt, bei Abgabe einer Verkehrswerterklärung der Immobilie,
• vor Gericht, bei einer Klage gegen ein Bauunternehmen,
• während des Scheidungsverfahrens,
• in einem Erbstreit, bzw. generell in einem Erbfall
• bei der Ermittlung des Wertes des Betriebsvermögens,
• beim Kauf von Immobilien, wenn Sie bei einer Zwangsversteigerung eine objektive Bewertung des Objektes benötigen
Bewertungsobjekte – Häuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, Büro- und Geschäftshäuser, Einkaufszentren, Parkplätze, Tankstellen, Hotels, Grundstücke.
Dabei ist vor allem zu beachten, dass nur professionelle Fachspezialisten mit entsprechender Ausbildung und Zertifizierung eine solche Beurteilung vornehmen können. Denn das Wissen auf diesem Gebiet ist sehr umfangreich und vielseitig.